Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Bedingungen, unter denen die VIBOA UG (haftungsbeschränkt) fairzeit für Unternehmer bereitstellt: die Mac-App und die Plattform unter fairzeit.com.

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung von fairzeit. Dazu gehören die Mac-App „fairzeit für macOS“ (§ 5 Abs. 1) und die Plattform unter fairzeit.com mit der Web-App unter fairzeit.com/app (§ 5 Abs. 2).

(2) Anbieter der Software und der Plattform ist die VIBOA UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstr. 14, 30167 Hannover, Deutschland. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Michael Sathya Gorski. Sie ist eingetragen beim Amtsgericht Hannover unter HRB 221482, USt-ID DE340673595, E-Mail hallo@fairzeit.com. Im Folgenden heißt sie „fairzeit“. Weitere Angaben stehen im Impressum.

(3) Kunde ist das Unternehmen, für das ein Konto oder ein Arbeitsbereich angelegt, ein Abo abgeschlossen oder ein Lifetime-Platz gekauft wird.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn fairzeit ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Für den Kauf von Lifetime-Plätzen gelten zusätzlich die Lifetime-Bedingungen (§ 13).

§ 2 Nur für Unternehmer

(1) fairzeit schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Freiberufler:innen und Selbständige gehören dazu.

(2) Der Kunde versichert, als Unternehmer zu handeln. Die Inhaber:in bestätigt das mit einem Pflicht-Häkchen an zwei Stellen:

  • beim Anlegen des Arbeitsbereichs, zusammen mit der Annahme dieser AGB und des AVV (§ 4 Abs. 5);
  • beim Start des Abos unter „Abrechnung“, zusammen mit der Annahme dieser AGB.

Beim Kauf eines Lifetime-Platzes bestätigt der Kunde die Unternehmereigenschaft ebenfalls mit einem Pflicht-Häkchen. fairzeit speichert zu jeder Bestätigung die Fassung des Textes und den Zeitpunkt.

(3) Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, kann fairzeit den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 3 Vertragspartner, Kauf über Link (Stripe Managed Payments)

(1) Kauf und Zahlung. Abos und Lifetime-Plätze werden über Stripe Managed Payments verkauft. Händler (Merchant of Record) ist Link (Stripe), nicht fairzeit. Link übernimmt:

  • den Kauf, also den Abschluss des Kaufvertrags über das Abo oder den Lifetime-Platz;
  • die Zahlung, die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer und die Rechnungen;
  • Mahnungen, Kündigungen über die Seite „Zahlung und Rechnungen“ und Erstattungen.

Dafür gelten die Bedingungen von Link, die der Kunde im Checkout annimmt. Diese AGB wiederholen sie nicht.

(2) Die Leistung selbst erbringt fairzeit: die Nutzung der Mac-App, der Plattform und ihrer Funktionen. Dafür gelten diese AGB.

(3) Widersprechen sich die Bedingungen von Link und diese AGB, gelten für Kauf, Zahlung, Rechnung und Erstattung die Bedingungen von Link, für die Leistung diese AGB.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Konto: Der Kunde legt ein Konto auf fairzeit.com/app an, mit einer E-Mail-Adresse. Er meldet sich mit einem Link per E-Mail an, wahlweise mit einem Passkey.

(2) Arbeitsbereich: Beim ersten Anmelden benennt er einen Arbeitsbereich. Die Person, die ihn anlegt, wird Inhaber:in.

(3) Abo: Den Vertrag über das Abo schließt der Kunde im Checkout von Stripe, den er unter „Abrechnung“ startet (§ 7).

(4) Mac-App: Die Mac-App kann ohne Konto geladen und genutzt werden (lokaler Start, § 7 Abs. 1).

(5) Einbeziehung dieser AGB. Die Inhaber:in nimmt diese AGB und den AVV beim Anlegen des Arbeitsbereichs an. Dazu setzt sie ein Pflicht-Häkchen. Ohne das Häkchen legt die Plattform den Arbeitsbereich nicht an. Beim Start des Abos nimmt sie diese AGB noch einmal mit einem Pflicht-Häkchen an. Zu jeder Annahme speichert fairzeit, für welchen Arbeitsbereich, welche Fassung des Textes, wann und welches Konto sie erklärt hat.

(6) Bestehende Arbeitsbereiche. Hat ein Arbeitsbereich die aktuelle Fassung noch nicht angenommen, leitet die Plattform die Inhaber:in beim nächsten Besuch auf eine Seite „Bedingungen“ um, auf der sie sie annimmt. Mitglieder und Admins müssen nichts annehmen, und die Mac-App ist davon nicht betroffen. Auch ohne Annahme kann die Inhaber:in jederzeit die Einträge exportieren, im Kundenportal von Stripe das Abo kündigen, den Arbeitsbereich löschen und sich abmelden.

(7) Neue Fassungen. Für Änderungen gilt § 19. Eine neue Fassung dieser AGB oder des AVV nimmt die Inhaber:in auf dieselbe Weise an.

§ 5 Leistungsbeschreibung

(1) Mac-App.

  • Aufzeichnung: Die App zeichnet die Arbeit am Mac auf, also Programme, Fenstertitel und Webseiten, und schlägt Zeiteinträge vor. Die Aufzeichnung, Regeln und Vorschläge bleiben auf dem Mac und werden nicht an fairzeit übertragen.
  • Einträge und Projekte: Der Kunde oder seine Mitglieder bestätigen Einträge und ordnen sie Projekten und Kunden zu.
  • Export: Die App exportiert bestätigte Einträge lokal. Die Formate stehen im Bereich „Export“ der App.
  • Systemvoraussetzungen: macOS ab Version 15 auf Macs mit Apple-Chip. Für Windows und Linux gibt es keine Version und keinen Termin.
  • Updates: Die App sucht einmal täglich nach Updates, solange das in den Einstellungen eingeschaltet ist, und fragt vor der Installation.

(2) Plattform (fairzeit.com/app).

  • Konten und Arbeitsbereiche mit den Rollen Inhaber:in, Admin und Mitglied:
    • Inhaber:in: Abrechnung, Tarif, Löschen des Arbeitsbereichs, Übertragen der Inhaberschaft und alles, was ein Admin darf.
    • Admin: Mitglieder einladen und entfernen, Kunden, Projekte, Stundensätze, Budgets und das Dashboard.
    • Mitglied: sieht nur die eigenen Stunden.
  • Einladungen per E-Mail. Sie gelten 7 Tage und können erneut gesendet oder zurückgezogen werden.
  • Kunden und Projekte mit Stundensatz (Projekt, sonst Kunde, sonst Standard des Arbeitsbereichs) und monatlichem Budget. Mitglieder sehen keine Sätze und keine Werte.
  • Dashboard für Inhaber:in und Admins: der Zeitraum Woche, Monat, Quartal oder frei, jeweils mit Vergleich zum vorigen Zeitraum; Stunden, abrechenbare Stunden, abrechenbarer Anteil und Wert nach den aktuellen Stundensätzen; Verlauf, eine Tabelle je Person, eine Tabelle je Kunde und Projekt, Budgetverbrauch. Mitglieder sehen „Meine Stunden“ ohne Werte.
  • Export der Einträge als CSV oder XLSX, für Inhaber:in und Admins: höchstens 366 Tage und 10 000 Einträge je Datei.
  • Zeitzone des Arbeitsbereichs, Standard Europe/Berlin.

(3) Verbindung von Mac-App und Plattform.

  • Anmeldung: Die Mac-App meldet sich mit einem Code an, den die Person auf fairzeit.com/app/geraet bestätigt.
  • Projekte: Danach lädt sie die aktiven Kunden und Projekte des Arbeitsbereichs herunter.
  • Upload: Sie lädt bestätigte Einträge aus Projekten, die mit dem Arbeitsbereich verknüpft sind, automatisch hoch, mit Projekt, Beginn, Ende, Minuten, Notiz, abrechenbar ja/nein, der Kennung des Eintrags, der letzten Änderung und gegebenenfalls dem Löschzeitpunkt. Einträge in Projekten, die nur auf dem Mac geführt werden, werden nicht hochgeladen.
  • Übergabe: Inhaber:in und Admins können Projekte aus der App an den Arbeitsbereich übergeben.

(4) Schnittstelle. Die Schnittstelle unter fairzeit.com/api/v1 dient ausschließlich der Mac-App von fairzeit. fairzeit stellt keine öffentliche Schnittstelle für eigene Anwendungen des Kunden bereit.

(5) Nicht geschuldet sind:

  • Rechnungen aus fairzeit, auch E-Rechnungen. Sie sind geplant, ohne Termin;
  • Abgleich zwischen mehreren Macs, Herunterladen von Einträgen aus der Plattform, verschlüsselte persönliche Synchronisation;
  • Freigaben von Wochen, Kostensätze und Margen;
  • eine Version für Windows oder Linux;
  • die Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Arbeitszeiterfassung. fairzeit kann Beginn, Ende und Pausen exportieren. Ob das für den Betrieb des Kunden ausreicht, prüft der Kunde selbst.

(6) Weiterentwicklung. fairzeit darf die Leistung weiterentwickeln und ändern, solange die wesentlichen Funktionen nach Abs. 1 bis 3 erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) fairzeit räumt dem Kunden für die Dauer des Abos ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein. Es erlaubt, die Mac-App für die Zahl der gebuchten Plätze zu nutzen und die Plattform für den eigenen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Ein Platz gilt für eine Person, also ein Mitglied des Arbeitsbereichs. Konten dürfen nicht von mehreren Personen geteilt werden.

(2) Für Lifetime-Plätze gelten die Lifetime-Bedingungen (§ 13).

(3) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, bearbeiten oder verbreiten, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG es zwingend erlauben. Lizenzen von Drittkomponenten, etwa die Schriften Instrument Sans und DM Mono (SIL OFL 1.1), gelten neben diesen AGB.

§ 7 Lokaler Start, Testphase und Wechselangebot

(1) Lokaler Start der Mac-App. Die Mac-App ist ab dem ersten Öffnen 14 Tage lang ohne Konto und ohne Tarif voll nutzbar. Danach wird sie schreibgeschützt (§ 10), wenn kein Tarif nach Abs. 2 aktiv ist.

(2) Testphase des Abos.

  • Ablauf: Das erste Abo eines Arbeitsbereichs beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen. Der Kunde hinterlegt dafür im Checkout von Stripe ein Zahlungsmittel, und in der Testphase wird nichts abgebucht. Kündigt der Kunde vor ihrem Ende, zahlt er nichts. Sonst beginnt am 15. Tag das kostenpflichtige Abo im gewählten Abrechnungszeitraum.
  • Nur einmal: Ein Arbeitsbereich, der schon ein Abo hatte, bekommt keine neue Testphase.

(3) Erinnerung. Kurz vor dem Ende der Testphase erinnert Link, über das fairzeit verkauft, die Inhaber:in per E-Mail. fairzeit schickt dazu keine eigene E-Mail. Auf die Erinnerung besteht kein Anspruch. Die Kündigung vor dem Ende der Testphase bleibt Sache des Kunden.

(4) Wechselangebot.

  • Verlängerung: Läuft beim Kunden noch ein Vertrag mit einem anderen Zeiterfassungsanbieter, kann die Inhaber:in unter „Abrechnung“ einen Nachweis hochladen (PDF oder Bild) und das Vertragsende angeben. Die Testphase verlängert sich dann bis zu diesem Ende, längstens bis 12 Monate nach Anlage des Arbeitsbereichs.
  • Nachweis: fairzeit sieht Nachweise stichprobenartig an und löscht sie 90 Tage nach dem Hochladen.
  • Falsche Angaben: Hat der Kunde den Nachweis oder das Vertragsende falsch angegeben, kann fairzeit die Testphase auf die ersten 14 Tage verkürzen. Das Entgelt für die Zeit danach ist dann nach § 8 fällig.

Näheres zum Nachweis steht in der Datenschutzerklärung.

§ 8 Preise, Plätze und Abrechnung

(1) Preise (netto, zuzüglich Umsatzsteuer, die Link berechnet):

  • monatlich: 20 € je Person und Monat;
  • jährlich: 192 € je Person und Jahr (16 € im Monat).

Es gibt einen Tarif mit allen Funktionen, für Einzelpersonen und Teams.

(2) Plätze.

  • Berechnung: Abgerechnet werden die Mitglieder des Arbeitsbereichs, einschließlich Inhaber:in und Admins, abzüglich seiner Lifetime-Plätze. Eine Mindestzahl gibt es nicht.
  • Änderung: Nimmt eine Person eine Einladung an, steigt die Zahl der Plätze. Wird ein Mitglied entfernt oder verlässt es den Arbeitsbereich, sinkt sie sofort. Stripe verrechnet beides anteilig, und eine Gutschrift erscheint auf der nächsten Rechnung.

(3) Zahlung. Bezahlt wird im Voraus für den Abrechnungszeitraum über Link. Für Zahlungsverzug, Mahnung und Zahlungsmittel gelten die Bedingungen von Link (§ 3). Solange Stripe eine fehlgeschlagene Zahlung erneut versucht, bleibt der Arbeitsbereich beschreibbar. Endet das Abo deswegen, gilt § 10.

(4) Preisänderungen: nach § 19.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit. Das Abo läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum, einen Monat oder ein Jahr, und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht gekündigt wird.

(2) Kündigung durch den Kunden. Die Inhaber:in kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen: beim Monatsabo zum Monatsende, beim Jahresabo zum Ende des Abrechnungsjahres. Gekündigt wird unter „Abrechnung“ → „Zahlung und Rechnungen“ im Kundenportal von Stripe. Dort wechselt der Kunde auch zwischen monatlich und jährlich.

(3) Ordentliche Kündigung durch fairzeit: mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums.

(4) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für fairzeit ist insbesondere ein schwerer Verstoß gegen § 15, etwa die Nutzung für rechtswidrige Zwecke.

(5) Folgen der Kündigung. Nach dem Ende des bezahlten Zeitraums wird der Arbeitsbereich schreibgeschützt (§ 10). Die Daten bleiben zunächst erhalten und lassen sich ansehen und exportieren. Bleibt der Arbeitsbereich schreibgeschützt, löscht fairzeit ihn nach den Regeln in § 10 Abs. 6 mit allen Daten. Die Inhaber:in kann ihn unter „Einstellungen“ auch jederzeit selbst löschen, sobald kein ungekündigtes Abo mehr läuft (§ 11 Abs. 3; AVV § 12).

§ 10 Schreibgeschützter Zustand ohne aktiven Tarif

(1) Wann. Ein Arbeitsbereich ist schreibgeschützt, wenn weder ein laufendes Abo noch genügend Lifetime-Plätze für alle Mitglieder bestehen. Das ist der Fall, wenn er nie ein Abo hatte, wenn das Abo gekündigt und abgelaufen ist oder wenn es endgültig nicht bezahlt wurde.

(2) Der Schreibschutz selbst löscht nichts. Weder auf der Plattform noch in der Mac-App gehen Daten dadurch verloren. Für die Löschung eines Arbeitsbereichs, der schreibgeschützt bleibt, gilt Abs. 6.

(3) Auf der Plattform bleibt möglich:

  • Dashboard und „Meine Stunden“ ansehen;
  • Export als CSV oder XLSX;
  • Mitglieder entfernen und den Arbeitsbereich verlassen;
  • Arbeitsbereich umbenennen, Zeitzone ändern;
  • Konto und Arbeitsbereich löschen;
  • ein Abo starten.

Gesperrt sind:

  • Einladungen;
  • Änderungen an Kunden, Projekten, Stundensätzen und Budgets;
  • das Hochladen von Einträgen und die Übergabe von Projekten aus der Mac-App. Der Server antwortet dann mit „Zahlung erforderlich“ (402), und die Mac-App behält die Einträge, bis der Arbeitsbereich wieder beschreibbar ist.

(4) In der Mac-App bleibt möglich:

  • jeden Tag, jede Woche und jede Prüfung ansehen;
  • Export und „Copy as table“;
  • Sicherung und Wiederherstellung;
  • Löschen der aufgezeichneten Aktivität und aller Daten, das nie gesperrt wird;
  • Einstellungen, Anmeldung und Tarifprüfung;
  • Hochladen schon bestätigter Einträge, soweit der Arbeitsbereich sie annimmt.

Gesperrt sind:

  • die Aufzeichnung;
  • Bestätigen, Buchen, Bearbeiten, Teilen, Zusammenführen und Löschen von Einträgen;
  • das Bearbeiten von Projekten, Kunden und Regeln.

(5) Tarifprüfung der Mac-App.

  • Beschreibbar ist die Mac-App, solange der lokale Start läuft (§ 7 Abs. 1) oder solange fairzeit.com in den letzten 30 Tagen bestätigt hat, dass der aktive Arbeitsbereich beschreibbar ist. Die App prüft beim Start, alle 6 Stunden und nach dem Aufwachen des Macs.
  • Ohne Verbindung: Hat die App länger als 30 Tage keine Verbindung zu fairzeit.com, wird sie schreibgeschützt, bis die Prüfung wieder gelingt.
  • Zurück zum Normalbetrieb: Sobald eine Prüfung wieder Schreibrecht ergibt, nimmt die App die Aufzeichnung von selbst wieder auf.

(6) Löschung eines dauerhaft schreibgeschützten Arbeitsbereichs. Das gilt auch für einen Arbeitsbereich, der nie ein Abo hatte.

  • Hinweis nach 60 Tagen: Ist ein Arbeitsbereich 60 Tage lang schreibgeschützt, schickt fairzeit der Inhaber:in eine E-Mail. Sie nennt das Datum der Löschung, sagt, wie sich der Arbeitsbereich erhalten lässt (ein Abo unter „Abrechnung“ starten), und weist darauf hin, die Einträge vorher zu exportieren.
  • Löschung nach 90 Tagen: Frühestens 90 Tage nach Beginn des Schreibschutzes und frühestens 30 Tage nach dem Hinweis löscht fairzeit den Arbeitsbereich mit allen seinen Daten (§ 11 Abs. 3).
  • Vorher geprüft: Unmittelbar vor der Löschung prüft fairzeit den Stand des Abos bei Stripe neu und fragt Stripe, ob es zu dem Arbeitsbereich ein laufendes Abo gibt, auch eines, das fairzeit noch nicht gespeichert hat. Ist der Arbeitsbereich dann wieder beschreibbar, etwa durch ein laufendes Abo oder genügend Lifetime-Plätze, löscht fairzeit nichts.
  • Wieder beschreibbar: Wird der Arbeitsbereich vorher wieder beschreibbar, beginnen die Fristen bei einem späteren Schreibschutz von vorn.
  • Lifetime-Plätze bleiben gekauft und lassen sich einem anderen Arbeitsbereich zuordnen (§ 13 Abs. 2).

§ 11 Datenexport und Herausgabe

(1) Plattform. Inhaber:in und Admins können die Einträge des Arbeitsbereichs jederzeit als CSV oder XLSX exportieren, auch im schreibgeschützten Zustand. Der Export lässt sich nach Zeitraum, Kunde und Person filtern. Eine Datei umfasst höchstens 366 Tage und 10 000 Einträge. Die Werte sind nach den aktuellen Stundensätzen berechnet.

(2) Mac-App. Die Daten auf dem Mac exportiert der Kunde in der App (§ 5 Abs. 1). Sicherungen der App erstellt er selbst. fairzeit hat keine Kopie der Daten auf dem Mac.

(3) Vor dem Löschen exportieren. Mit dem Löschen des Arbeitsbereichs, durch die Inhaber:in oder nach § 10 Abs. 6, werden alle seine Daten gelöscht. Was der Kunde behalten will, exportiert er vorher.

(4) Die Herausgabe und Löschung personenbezogener Daten im Auftrag regelt der AVV (§ 16).

§ 12 Garantie „44 Tage risikofrei“

(1) Versprechen. Erklärt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Abbuchung des Abos in Textform, fairzeit habe sich nicht bezahlt gemacht, erstattet Link (Stripe) diese erste Abbuchung nach Absatz 3. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.

(2) Erste Abbuchung. Das ist die erste Abbuchung nach dem Ende der Testphase (§ 7 Abs. 2), bei einem Wechselangebot nach dem Ende der verlängerten Testphase (§ 7 Abs. 4). Bei der regulären Testphase von 14 Tagen ergeben die Testphase und diese 30 Tage zusammen die „44 Tage risikofrei“ der Website.

(3) Erstattungsbetrag. Erstattet wird der gezahlte Betrag der ersten Abbuchung einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer für alle Plätze, die diese Abbuchung umfasst. Bei Monatszahlung ist das der Preis des ersten Abrechnungsmonats zuzüglich Umsatzsteuer, bei Jahreszahlung die gesamte Jahreszahlung (192 € je Platz zuzüglich Umsatzsteuer). Spätere Abbuchungen werden nicht erstattet.

(4) Erklärung. Der Kunde richtet die Erklärung per E-Mail an hallo@fairzeit.com. Er muss weder Gründe noch Zahlen noch Einträge nennen, und fairzeit verlangt keine Einsicht in Einträge.

(5) Einmaligkeit. Die Garantie gilt einmal je Kunde (Unternehmen).

(6) Erstattung. Die Erstattung läuft über Link als Händler auf das im Checkout verwendete Zahlungsmittel. fairzeit veranlasst sie bei Link.

(7) Folgen für das Abo. Bei Monatszahlung beendet die Erstattung das Abo nicht; der Kunde kann es nach § 9 kündigen. Bei Jahreszahlung endet das Abo mit der Erstattung; für den Arbeitsbereich gilt dann § 10.

(8) Nicht für Lifetime. Die Garantie gilt nur für das Abo. Für Lifetime-Plätze gilt die Erstattung nach den Lifetime-Bedingungen (30 Tage nach dem Kauf).

(9) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Lifetime-Plätze

(1) Für den Kauf von Lifetime-Plätzen gelten die Lifetime-Bedingungen und die Bedingungen von Link. Für die Nutzung der Mac-App und der Plattform mit Lifetime-Plätzen gelten diese AGB, soweit die Lifetime-Bedingungen nichts anderes sagen.

(2) Plätze im Arbeitsbereich.

  • Zuordnung: Ein bezahlter Lifetime-Platz wird dem Arbeitsbereich zugeordnet, dessen Inhaber:in sich mit der E-Mail-Adresse der Bestellung anmeldet. Hat sie mehrere Arbeitsbereiche, wählt sie einen.
  • Wirkung: Lifetime-Plätze decken Mitglieder ohne Abo.
  • Mehr Mitglieder als Plätze: Hat der Arbeitsbereich mehr Mitglieder als Lifetime-Plätze, braucht er für die übrigen das Abo. Ohne Abo ist er dann schreibgeschützt.
  • Löschen des Arbeitsbereichs: Die Plätze bleiben gekauft und lassen sich einem anderen Arbeitsbereich zuordnen.

§ 14 Verfügbarkeit und Wartung

(1) fairzeit sagt keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform zu (kein Service Level Agreement).

(2) Mac-App bei Ausfall. Die Mac-App arbeitet ohne Verbindung weiter. Einträge, die noch nicht hochgeladen sind, behält sie und überträgt sie später. Zur Tarifprüfung gilt § 10 Abs. 5.

(3) Wartung. fairzeit darf die Plattform für Wartung und Sicherheitsupdates vorübergehend einschränken und kündigt planbare Wartungen nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail an die Inhaber:in an.

(4) Fremde Störungen. Störungen bei Cloudflare, Stripe/Link oder im Internet, die fairzeit nicht zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch gegen fairzeit.

§ 15 Pflichten des Kunden

(1) Zugang. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, also die E-Mail-Konten für Anmeldelinks und die Passkeys, und meldet fairzeit einen Missbrauch unverzüglich. Er sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Mitglieder seines Arbeitsbereichs sind, und entfernt ausgeschiedene Personen.

(2) Pflichten als Arbeitgeber oder Auftraggeber. Setzt der Kunde fairzeit bei Beschäftigten oder anderen Personen ein, die für ihn arbeiten, ist er dafür verantwortlich, die Voraussetzungen zu schaffen:

  • Information: Er informiert diese Personen vor dem Einsatz verständlich über die Verarbeitung (Art. 13 DSGVO). Dazu gehört insbesondere, dass die Mac-App auf ihrem Mac Programme, Fenstertitel und Webseiten aufzeichnet, dass diese Aufzeichnung den Mac nicht verlässt, dass bestätigte Einträge verknüpfter Projekte in den Arbeitsbereich hochgeladen werden und dass Inhaber:in und Admins sie mit Werten und dem Zeitpunkt des letzten Uploads sehen.
  • Rechtsgrundlage: Er prüft, auf welcher Grundlage er die Daten verarbeitet, insbesondere im Beschäftigungsverhältnis (Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG), und ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 35 DSGVO).
  • Mitbestimmung: Er beteiligt einen bestehenden Betriebs- oder Personalrat, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dazu gehören gegebenenfalls eine Betriebsvereinbarung vor der Einführung und die Regelung, ob der Einsatz der Mac-App verpflichtend ist.
  • Dienstgeräte: Er regelt den Einsatz auf Dienstgeräten. Was auf einem Mac aufgezeichnet wird, liegt in dessen verschlüsselter Datenbank. fairzeit hat darauf keinen Zugriff.

(3) Inhalte. Der Kunde gibt in Notizen und in Namen von Kunden und Projekten nur ein, was für die Zeiterfassung und Abrechnung nötig ist. Insbesondere gibt er keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten ein (Art. 9 DSGVO). Er ist für die Inhalte verantwortlich und nutzt fairzeit nicht für rechtswidrige Zwecke.

(4) Keine Umgehung. Der Kunde greift nicht anders als über die Mac-App und die Web-App auf die Plattform zu und umgeht keine Begrenzungen oder Schutzmaßnahmen.

(5) Datensicherung. Daten auf dem Mac sichert der Kunde selbst. Die Mac-App bietet dafür Sicherungen an (§ 11 Abs. 2).

(6) Angaben bei Stripe. Angaben im Checkout von Stripe macht der Kunde wahrheitsgemäß, insbesondere zur Unternehmereigenschaft (§ 2).

§ 16 Datenschutz

(1) Wie fairzeit personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet, etwa für Konto, Anmeldung, Website und Abrechnung, beschreibt die Datenschutzerklärung.

(2) Die Daten in einem Arbeitsbereich verarbeitet fairzeit im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO): Zeiteinträge, Kunden, Projekte, Sätze, Mitglieder und Einladungen. Dafür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV). Er ist Teil dieses Vertrags. Die Inhaber:in nimmt ihn mit diesen AGB an (§ 4 Abs. 5).

§ 17 Mängel

(1) fairzeit stellt die Leistung im Wesentlichen wie in § 5 beschrieben bereit. Mängel meldet der Kunde unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an hallo@fairzeit.com.

(2) fairzeit beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist, nach eigener Wahl durch Korrektur, Update oder eine Umgehungslösung.

§ 18 Haftung

(1) Unbeschränkt haftet fairzeit:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • soweit fairzeit eine Garantie übernommen hat, im Umfang dieser Garantie;
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fairzeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

  • Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Je Vertragsjahr ist sie höchstens auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens aber auf 1 000 €.

(3) Datenverlust. Bei Verlust von Daten haftet fairzeit nach Abs. 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Für die Plattform heißt Datensicherung: regelmäßiger Export nach § 11.

(4) Mittelbare Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fairzeit nicht für entgangenen Gewinn, nicht abgerechnete Stunden oder andere mittelbare Schäden, soweit sie nicht vertragstypisch vorhersehbar waren.

  • Vorschläge der Mac-App sind Vorschläge. Was abgerechnet wird, bestätigt der Kunde selbst.
  • Dasselbe gilt für Werte im Dashboard: Sie folgen den Stundensätzen, die der Kunde eingibt.

(5) Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von fairzeit.

(6) Die Haftung nach der DSGVO (Art. 82) bleibt unberührt.

§ 19 Änderungen der AGB und der Preise

(1) Ankündigung. fairzeit kann diese AGB und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Eine Änderung kündigt fairzeit der Inhaber:in mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform an, per E-Mail an die Adresse ihres Kontos.

(2) Kündigungsrecht. Der Kunde kann zum Inkrafttreten der Änderung kündigen. Darauf weist fairzeit in der Ankündigung hin.

(3) Preiserhöhungen gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach dem Inkrafttreten. fairzeit erhöht die Preise nur, wenn sich die Kosten für den Betrieb oder die Zahlungsabwicklung erhöht haben oder sich das Gesetz geändert hat, und höchstens einmal in 12 Monaten.

(4) Zustimmung durch Schweigen. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten und kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Darauf weist fairzeit in der Ankündigung hin.

(5) Änderungen, die nur zum Vorteil des Kunden sind oder die zwingendes Recht verlangt, gelten ohne Ankündigungsfrist.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. fairzeit darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag genügen der Textform (E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Es gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

(5) Maßgeblich ist die deutsche Fassung.